Was kosten medizinische Kompressionsstrümpfe?

Auch wenn medizinische Kompressionsstrümpfe ärztlich verordnet werden können, muss der Patient gegebenenfalls etwas dazu bezahlen. Wir bringen Licht ins Dunkel der gesetzlichen Zuzahlung sowie der wirtschaftlichen Aufzahlung.

Was kosten medizinische Kompressionstrümpfe? Wie setzen sich die Preise zusammen?

Ihr:e Ärzt:in kann Ihnen bei entsprechender Indikation medizinische Kompressionsstrümpfe verschreiben. Einen Teil der Kosten tragen Sie selbst.
Von den Gesamtkosten eines medizinischen Hilfsmittels trägt die Krankenkasse einen großen Teil, den sogenannten Erstattungspreis. Einen kleineren Teil tragen Sie selbst: zum einen die gesetzliche Zuzahlung, zum anderen eine ggf. anfallende wirtschaftliche Aufzahlung.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung und wirtschaftlicher Aufzahlung bei Kompressionsstrümpfen

Bei medizinischen Kompressionsstrümpfen zahlen Versicherte, die über 18 Jahre alt sind, zehn Prozent des Erstattungspreises dazu: mindestens fünf, maximal zehn Euro. Das ist die gesetzliche Zuzahlung (§ 33 Abs. 8 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Überschreitet die gesetzliche Zuzahlung die individuelle Belastungsgrenze des Versicherten, können sich Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien lassen (§ 62 SGB V Belastungsgrenze).

Der Privatanteil, die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung, fällt an, wenn der Fachhandelspreis für ein Hilfsmittel über dem Erstattungspreis der Krankenkassen liegt. Bestimmte Zusätze wie Po-Forming oder Kristall Motive fallen beispielsweise in die wirtschaftliche Aufzahlung, da sie über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen.

Wie setzt sich der Preis zusammen?

Was kosten medizinische Kompressionstrümpfe ohne Rezept?

Die Kosten sind abhängig vom Modell, von der Variante, von den individuellen Zusätzen sowie von der Kalkulation des Fachhändlers.

Welche Kosten entstehen bei der Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen für Schwangere?

Schwangere sind gemäß SGB V § 24e von der gesetzlichen Zuzahlung befreit – sofern es sich um Produkte handelt, die aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verordnet werden. Falls zusätzlich eine wirtschaftliche Aufzahlung anfällt, muss die werdende Mutter diese selbst tragen.

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